LWahlG NRW
Verweise
in § 46a LWahlG NRW

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Landeswahlgesetz NRW

Öffentliches RechtVerfassungsrecht

Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht

Abweichend von den §§ 22 Abs. 3, 24 Abs. 2 richtet sich bei der Landtagswahl, die auf die Landtagswahl 2005 folgt, die Reihenfolge nach der Stimmenzahl, die die Parteien bei der Landtagswahl 2005 erreicht haben.
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