RStruktFG Restrukturierungsfondsgesetz
RStruktFG
Restrukturierungsfondsgesetz
Spezialisierungen
Bank- & Kapitalmarktrecht
Die von einer in Abwicklung befindlichen CRR-Wertpapierfirma unter Einzelaufsicht oder Unionszweigstelle oder einem Brückeninstitut im Zusammenhang mit einer Maßnahme nach § 3a vereinnahmten Beträge, Zinsen und sonstigen Erträge aus Anlagen und etwaige weitere Einnahmen können dem Restrukturierungsfonds zugeführt werden.
Source: BMJ
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