RStruktFG Restrukturierungsfondsgesetz
RStruktFG
Restrukturierungsfondsgesetz
Spezialisierungen
Bank- & Kapitalmarktrecht
Die von einer in Abwicklung befindlichen CRR-Wertpapierfirma unter Einzelaufsicht oder Unionszweigstelle oder einem Brückeninstitut im Zusammenhang mit einer Maßnahme nach § 3a vereinnahmten Beträge, Zinsen und sonstigen Erträge aus Anlagen und etwaige weitere Einnahmen können dem Restrukturierungsfonds zugeführt werden.
Quelle: BMJ
Import:
- Hier neue Schemata oder Notizen anlegen
... durch Klicken auf ein oder in der Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Schemata
zu Bank- & Kapitalmarktrecht
Notizen
zu § 12e RStruktFG
Keine Notizen vorhanden.