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Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
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Inhaltsverzeichnis
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Erster Abschnitt: Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung
§ 1 - § 161
Zweiter Abschnitt: Zwangsversteigerung von Schiffen, Schiffsbauwerken und Luftfahrzeugen im Wege der Zwangsvollstreckung
§ 162 - § 171n
Dritter Abschnitt: Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung in besonderen Fällen
§ 172 - § 186