WRV Die Verfassung des Deutschen Reichs
WRV
Die Verfassung des Deutschen Reichs
Öffentliches RechtVerfassungsrecht
Staatsrecht II: Grundrechte
Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.
Quelle: BMJ
Import:
- Hier vorhandene Schemata / Notizen anzeigen
... durch Klicken auf das oder im Gesetzestext oder in der Übersichts-Spalte rechts. - Hier neue Schemata oder Notizen anlegen
... durch Klicken auf ein oder in der Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Schemata
zu Staatsrecht II: Grundrechte
Notizen
zu Art. 139 WRV
Keine Notizen vorhanden.