Verf NRW Landesverfassung NRW
Verf NRW
Landesverfassung NRW
Öffentliches RechtVerfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
Das Volk bekundet seinen Willen durch Wahl, Volksbegehren und Volksentscheid.
Quelle: Justizportal NRW
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