SchRG Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken
SchRG
Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken
ZivilrechtBürgerliches Recht
Sachenrecht
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Quelle: BMJ
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