SchRG Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken
SchRG
Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken
ZivilrechtBürgerliches Recht
Sachenrecht
(1) Dieses Gesetz gilt nur für Schiffe, die im Schiffsregister eines deutschen Gerichts eingetragen sind.
(2) (weggefallen)
Quelle: BMJ
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