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in § 3 LPrG NRW

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Landespressegesetz NRW

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Informations-, Medien- & Datenschutzrecht

Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe insbesondere dadurch, dass sie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirkt.
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