IHKG NRW Gesetz über die Industrie- und Handelskammern im Lande Nordrhein-Westfalen
IHKG NRW
Gesetz über die Industrie- und Handelskammern im Lande Nordrhein-Westfalen
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Sonst. öffentliches Wirtschaftsrecht
Das für Wirtschaft zuständige Ministerium erlässt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
Quelle: Justizportal NRW
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