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StGB  
Strafgesetzbuch

Strafrecht

Strafrecht AT

Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
Quelle: BMJ
Import:
LexMea

Übersicht: Körperverletzungsdelikte (§§ 223 ff. StGB)

Übersicht zur Prüfungsreihenfolge der Körperverletzungsdelikte der §§ 223, 224, 225, 226, 227, 229, 230, 231 und 340 StGB.

 

Grundtatbestand

 

Qualifikation

 

  • § 225 StGB
    Schutzbefohlene

 

 

  • § 340 StGB
    KV im Amt

 

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Erfolgsqualifikation
(§ 18 StGB)

 

 

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Strafantrag

  • § 230 StGB
  • § 230 StGB

-

 

 

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