VwGO
References
in § 44a VwGO

VwGO  
Verwaltungsgerichtsordnung

Öffentliches RechtVerwaltungsrecht

Verwaltungsprozessrecht

Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen können nur gleichzeitig mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn behördliche Verfahrenshandlungen vollstreckt werden können oder gegen einen Nichtbeteiligten ergehen.
Source: BMJ
Imported:
  • Show existing Documents or notes
    ... by clicking on or in the legal text on the overview column on the right.
  • Create new documents or notes
    ... by clicking on or in the toolbar above the legal text.
Documents
for Verwaltungsprozessrecht
notes
for § 44a VwGO
No notes available.