ÖGDG NRW
References
in § 11 ÖGDG NRW

ÖGDG NRW  
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen

Spezialisierungen

Medizinrecht

Die untere Gesundheitsbehörde wirkt auf ein ausreichendes Angebot an Schwangeren- und Mütterberatung hin. Für Personen in sozialen und gesundheitlichen Problemlagen, insbesondere für diejenigen, die aufsuchende Hilfe benötigen, hält die untere Gesundheitsbehörde einen Beratungsdienst vor.
Imported:
  • Create new documents or notes
    ... by clicking on or in the toolbar above the legal text.
Documents
for Medizinrecht
notes
for § 11 ÖGDG NRW
No notes available.