GO NRW Gemeindeordnung NRW
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Gemeindeordnung NRW
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Kommunalrecht
Das Gebiet jeder Gemeinde soll so bemessen sein, dass die örtliche Verbundenheit der Einwohner gewahrt und die Leistungsfähigkeit der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist.
Source: Justizportal NRW
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