GO NRW
References
in § 10 GO NRW

GO NRW  
Gemeindeordnung NRW

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Kommunalrecht

Die Gemeinden haben ihr Vermögen und ihre Einkünfte so zu verwalten, dass die Gemeindefinanzen gesund bleiben. Auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Abgabepflichtigen ist Rücksicht zu nehmen.
Imported:
  • Create new schemata or notes
    ... by clicking on or in the toolbar above the legal text.
Documents
for Kommunalrecht
notes
for § 10 GO NRW
No notes available.