BHKG NRW
References
in § 8 BHKG NRW

BHKG NRW  
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes VerwaltungsrechtOrdnungsrecht

Polizei- & Ordnungsrecht

(1) Große kreisangehörige Gemeinden können neben einer Freiwilligen Feuerwehr eine Berufsfeuerwehr einrichten. Die kreisfreien Städte sind hierzu verpflichtet.
(2) Das Einsatzpersonal der Berufsfeuerwehren wird aus hauptamtlichen Kräften gebildet, die zu Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes zu ernennen sind.
Imported:
  • Create new schemata or notes
    ... by clicking on or in the toolbar above the legal text.
Documents
for Polizei- & Ordnungsrecht
notes
for § 8 BHKG NRW
No notes available.