BGB
References
in § 435 BGB

BGB  
Bürgerliches Gesetzbuch

ZivilrechtBürgerliches RechtSchuldrechtSchuldrecht BTVertragliche Schuldverhältnisse

Kaufrecht u.Ä.

Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können. Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht eingetragen ist, das nicht besteht.
Source: BMJ
Imported:
  • Show existing Schemata or notes
    ... by clicking on or in the legal text on the overview column on the right.
  • Create new schemata or notes
    ... by clicking on or in the toolbar above the legal text.
Documents
for Kaufrecht u.Ä.
notes
for § 435 BGB
No notes available.