BauGB Baugesetzbuch
Baurecht
- 1.
- die sie durch Ausübung des Vorkaufsrechts erlangt hat oder
- 2.
- die zu ihren Gunsten enteignet worden sind, um sie für eine bauliche Nutzung vorzubereiten oder der baulichen Nutzung zuzuführen.
- 1.
- das Eigentum an dem Grundstück überträgt,
- 2.
- grundstücksgleiche Rechte oder Rechte nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder
- 3.
- sonstige dingliche Rechte
Übersicht: Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht
Übersicht über die Unterschiede zwischen dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht.
Relevanz: Im Rahmen des für eine Baugenehmigung zu durchlaufenden Baugenehmigungsverfahrens sind in aller Regel sowohl die bauplanungsrechtlichen als auch die bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu prüfen. Meist verweisen die Landesbauordnungen in ihren das Genehmigungsverfahren regelnden Normen auf die bundesrechtlichen Bauplanungsvorschriften (z.B. Verweis in § 63 Nr. 1 BauO Bln auf §§ 29 – 38 BauGB).
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Bauplanungsrecht |
Bauordnungsrecht |
Kernfrage |
Wo darf gebaut werden? |
Wie darf gebaut werden? |
Bezugspunkt |
Flächenbezogen |
Objektbezogen |
Kompetenz |
Bundesrecht:
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Landesrecht:
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Gesetze |
BauGB und (auf Grundlage des § 9a BauGB erlassene) BauNVO |
Landesbauordnungen |