AnzV
References
in § 16a AnzV

AnzV  
Anzeigenverordnung

Spezialisierungen

Bank- & Kapitalmarktrecht

Unternehmen im Sinne des § 2 Absatz 1, für die das international von Aufsichtsbehörden anerkannte System zur Identifizierung von Rechtsträgern noch keine Vergabe einer Kennung ermöglicht, müssen die Rechtsträgerkennung erst erwerben, sobald die Vergabe auch für diese Unternehmen zugelassen ist.
Source: BMJ
Imported:
  • Create new documents or notes
    ... by clicking on or in the toolbar above the legal text.
Documents
for Bank- & Kapitalmarktrecht
notes
for § 16a AnzV
No notes available.