29. BImSchV
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in § 1 29. BImSchV

29. BImSchV  
Gebührenordnung für Maßnahmen bei Typprüfungen von Verbrennungsmotoren

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Energie- & Umweltrecht

Für Amtshandlungen nach der Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren werden Gebühren nach dieser Verordnung erhoben. Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Gebührensätze ergeben sich aus dem Gebührentarif für Maßnahmen bei Typprüfungen von Verbrennungsmotoren (Anlage).
Source: BMJ
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