ZPOEG
Verweise
in § 35 ZPOEG

ZPOEG  
Gesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung

ZivilrechtZivilprozessrecht

Nat. Zivilprozessrecht

Auf Verfahren, die vor dem 31. Dezember 2006 rechtskräftig abgeschlossen worden sind, ist § 580 Nr. 8 der Zivilprozessordnung nicht anzuwenden.
Quelle: BMJ
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