WoBindG Wohnungsbindungsgesetz
WoBindG
Wohnungsbindungsgesetz
ZivilrechtBürgerliches RechtSchuldrechtSchuldrecht BTVertragliche Schuldverhältnisse
Mietrecht u.Ä.
Zuständige Stelle im Sinne dieses Gesetzes ist die Stelle, die von der Landesregierung bestimmt wird oder die nach Landesrecht zuständig ist.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Mietrecht u.Ä.
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