WFNG NRW Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen
WFNG NRW
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Sonst. besonderes Verwaltungsrecht
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.
Gleichzeitig tritt das Wohnungsbauförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. November 2003 (GV. NRW. 2004 S. 212), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Februar 2009 (GV. NRW. S. 83), außer Kraft.
Quelle: Justizportal NRW
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