VwVfG NRW
Verweise
in § 64 VwVfG NRW

VwVfG NRW  
Verwaltungsverfahrensgesetz NRW

Öffentliches RechtVerwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht

Setzt das förmliche Verwaltungsverfahren einen Antrag voraus, so ist er schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Behörde zu stellen.
Import:
  • Hier vorhandene Schemata / Notizen anzeigen
    ... durch Klicken auf das oder im Gesetzestext oder in der Übersichts-Spalte rechts.
  • Hier neue Schemata oder Notizen anlegen
    ... durch Klicken auf ein oder in der Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Schemata
zu Allgemeines Verwaltungsrecht
Notizen
zu § 64 VwVfG NRW
Keine Notizen vorhanden.