VwVfG NRW Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
VwVfG NRW
Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
Öffentliches RechtVerwaltungsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht
Setzt das förmliche Verwaltungsverfahren einen Antrag voraus, so ist er schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Behörde zu stellen.
Quelle: Justizportal NRW
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