VwGO Verwaltungsgerichtsordnung
Verwaltungsprozessrecht
- 1.
- die Beteiligten zur Erörterung des Sach- und Streitstandes und zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits laden und einen Vergleich entgegennehmen;
- 2.
- den Beteiligten die Ergänzung oder Erläuterung ihrer vorbereitenden Schriftsätze, die Vorlegung von Urkunden, die Übermittlung von elektronischen Dokumenten und die Vorlegung von anderen zur Niederlegung bei Gericht geeigneten Gegenständen aufgeben, insbesondere eine Frist zur Erklärung über bestimmte klärungsbedürftige Punkte setzen;
- 3.
- Auskünfte einholen;
- 4.
- die Vorlage von Urkunden oder die Übermittlung von elektronischen Dokumenten anordnen;
- 5.
- das persönliche Erscheinen der Beteiligten anordnen; § 95 gilt entsprechend;
- 6.
- Zeugen und Sachverständige zur mündlichen Verhandlung laden.
- 7.
- (weggefallen)
Übersicht: Verwaltungsprozessrechtliche Verfahrensarten
Zentrale Übersicht über die verwaltungsproessrechtlichen Verfahrensarten nach der VwGO und deren jeweilige Statthaftigkeit.
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Rechtsqualität des Klageobjekts |
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Verwaltungsakt |
Norm |
Realakt |
Rechtsverhältnis |
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Kläg. Be-geh-ren |
Aufhe-bung / Unter-lassung |
Nicht erledigter VA ➝ Anfechtungsklage |
Untergesetzliche Rechtsnormen des Landesrechts➝ Normenkontrolle In Berlin und Hamburg mangels Verfahren nach § 47 I Nr. 2 VwGO für diese Fälle wegen Art. 19 IV GG (BVerwG) ➝ Allg. Feststellungsklage |
Allg. Leistungsklage |
Für jegliches Rechtsverhältnis denkbar, aber subsidiär zu anderen Verfahrensarten (§ 43 II 1 VwGO) ➝ (Positive / negative)
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Drohender künftiger VA (Nichterlass) ➝ Allg. Leistungsklage |
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Erlass / Vor-nahme |
Künftig begehrter VA ➝ Verpflichtungsklage |
Erlass (‚echte‘) oder Änderung (‚unechte Normerlassklage‘) ➝ „Normerlassklage“
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Allg. Leistungsklage §§ 43 II 1, 113 IV VwGO |
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Fest-stellung |
Nichtiger VA ➝ Allg. Feststellungsklage |
Ggf. inzidente Prüfung der Rechtsmäßigkeit i.R.d.
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(Positive / negative)
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Im Prozess erledigter VA ➝ Fortsetzungsfeststellungsklage |
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Vor Klageerhebung Fortsetzungs-feststellungsklage
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