VwGO Verwaltungsgerichtsordnung
Verwaltungsprozessrecht
- 1.
- wenn das an sich zuständige Gericht in einem einzelnen Fall an der Ausübung der Gerichtsbarkeit rechtlich oder tatsächlich verhindert ist,
- 2.
- wenn es wegen der Grenzen verschiedener Gerichtsbezirke ungewiß ist, welches Gericht für den Rechtsstreit zuständig ist,
- 3.
- wenn der Gerichtsstand sich nach § 52 richtet und verschiedene Gerichte in Betracht kommen,
- 4.
- wenn verschiedene Gerichte sich rechtskräftig für zuständig erklärt haben,
- 5.
- wenn verschiedene Gerichte, von denen eines für den Rechtsstreit zuständig ist, sich rechtskräftig für unzuständig erklärt haben.
Übersicht: Arten des vorläufigen Rechtsschutzes im Verwaltungsverfahren
Übersicht über die Arten und Rechtsfolgen des einstweiligen Rechtsschutzes nach den §§ 47; 80, 80a; 123 VwGO je nach statthaftem Hauptsacheverfahren.
Statthaftes Hauptsache-verfahren |
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Vorläufiger Rechtsschutz |
Grds. hat schon der Widerspruch / die Anfechtungsklage selbst aufschiebende Wirkung Entfällt diese gem. § 80 II VwGO: |
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung |
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Regelungs-inhalt |
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