VwGO
Verweise
in § 191 VwGO

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Verwaltungsgerichtsordnung

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Verwaltungsprozessrecht

(1) (Änderungsvorschrift)
(2) § 127 des Beamtenrechtsrahmengesetzes und § 54 des Beamtenstatusgesetzes bleiben unberührt.
Quelle: BMJ
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