VwGO
Verweise
in § 17 VwGO

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Verwaltungsgerichtsordnung

Öffentliches RechtVerwaltungsrecht

Verwaltungsprozessrecht

Bei den Verwaltungsgerichten können auch folgende Richter verwendet werden:
1.
Richter auf Probe,
2.
Richter kraft Auftrags und
3.
Richter auf Zeit.
Quelle: BMJ
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