VorVfG NRW Vorschaltverfahrensgesetz NRW
VorVfG NRW
Vorschaltverfahrensgesetz NRW
Strafrecht
Strafprozessrecht
Dieses Gesetz tritt am 1. März 1979 in Kraft. Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2009 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes.
Quelle: Justizportal NRW
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