VermVV
Verweise
in § 2 VermVV

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Vermögensverzeichnisverordnung

ZivilrechtZivilprozessrecht

Nat. Zivilprozessrecht

Die Vermögensverzeichnisse werden in jedem Land von einem zentralen Vollstreckungsgericht in elektronischer Form in einem Vermögensverzeichnisregister verwaltet.
Quelle: BMJ
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