VermVV Vermögensverzeichnisverordnung
VermVV
Vermögensverzeichnisverordnung
ZivilrechtZivilprozessrecht
Nat. Zivilprozessrecht
Die Vermögensverzeichnisse werden in jedem Land von einem zentralen Vollstreckungsgericht in elektronischer Form in einem Vermögensverzeichnisregister verwaltet.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Nat. Zivilprozessrecht
Notizen
zu § 2 VermVV
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