VerfGHG NRW Verfassungsgerichtshofgesetz NRW
VerfGHG NRW
Verfassungsgerichtshofgesetz NRW
Öffentliches RechtVerfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
Der Verfassungsgerichtshof kann durch einstimmigen Beschluss, der ohne mündliche Verhandlung ergehen kann, unzulässige Anträge verwerfen, offensichtlich unbegründete Anträge zurückweisen.
Quelle: Justizportal NRW
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zu Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
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