UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
UWG
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
ZivilrechtPrivates WirtschaftsrechtWettbewerbsrecht
Lauterkeitsrecht / unlauterer Wettbewerb
(1) Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.
(2) Vorschriften zur Regelung besonderer Aspekte unlauterer geschäftlicher Handlungen gehen bei der Beurteilung, ob eine unlautere geschäftliche Handlung vorliegt, den Regelungen dieses Gesetzes vor.
Quelle: BMJ
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