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Verweise
in § 4 UVPG

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Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Energie- & Umweltrecht

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die Zulassungsentscheidungen dienen.
Quelle: BMJ
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