UVPG
Verweise
in § 33 UVPG

UVPG  
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Energie- & Umweltrecht

Die Strategische Umweltprüfung (SUP) ist unselbständiger Teil behördlicher Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Plänen und Programmen.
Quelle: BMJ
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