StZG
Verweise
in § 11 StZG

StZG  
Stammzellgesetz

Spezialisierungen

Medizinrecht

Die Angaben über die embryonalen Stammzellen und die Grunddaten der genehmigten Forschungsvorhaben werden durch die zuständige Behörde in einem öffentlich zugänglichen Register geführt.
Quelle: BMJ
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