StPO
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in § 146 StPO

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Strafprozessordnung

Strafrecht

Strafprozessrecht

Ein Verteidiger kann nicht gleichzeitig mehrere derselben Tat Beschuldigte verteidigen. In einem Verfahren kann er auch nicht gleichzeitig mehrere verschiedener Taten Beschuldigte verteidigen.
Quelle: BMJ
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