StiftG NRW
Verweise
in § 1 StiftG NRW

StiftG NRW  
Stiftungsgesetz NRW

ZivilrechtPrivates WirtschaftsrechtGesellschaftsrecht

Stiftungsrecht

Dieses Gesetz gilt für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts, die ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben.
Import:
  • Hier neue Schemata oder Notizen anlegen
    ... durch Klicken auf ein oder in der Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Schemata
zu Stiftungsrecht
Notizen
zu § 1 StiftG NRW
Keine Notizen vorhanden.