StGB
Verweise
in § 43 StGB

StGB  
Strafgesetzbuch

Strafrecht

Strafrecht AT

An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Ersatzfreiheitsstrafe. Zwei Tagessätzen entspricht ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Das Mindestmaß der Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Tag.
Quelle: BMJ
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