StAG Staatsangehörigkeitsgesetz
StAG
Staatsangehörigkeitsgesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Migrationsrecht (Asyl- & Ausländerrecht)
Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Quelle: BMJ
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Schemata
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