SGB VIII
Verweise
in § 35 SGB VIII

SGB VIII  
Kinder- und Jugendhilfe

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Sozialrecht

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.
Quelle: BMJ
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