SGB IV
Verweise
in § 16 SGB IV

SGB IV  
Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung

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Sozialrecht

Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.
Quelle: BMJ
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