SchVG
Verweise
in § 3 SchVG

SchVG  
Schuldverschreibungsgesetz

Spezialisierungen

Bank- & Kapitalmarktrecht

Nach den Anleihebedingungen muss die vom Schuldner versprochene Leistung durch einen Anleger, der hinsichtlich der jeweiligen Art von Schuldverschreibungen sachkundig ist, ermittelt werden können.
Quelle: BMJ
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