ROM I-VO Verordnung (EG) Nr. 593/2008
ROM I-VO
Verordnung (EG) Nr. 593/2008
Zivilrecht
Int. Privat- & Wirtschaftsrecht
Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung imAmtsblatt der Europäischen Unionin Kraft.
Sie gilt ab 17. Dezember 2009, mit Ausnahme des Artikels 26, der ab dem 17. Juni 2009 gilt.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft unmittelbar in den Mitgliedstaaten.
Quelle: EURLEX
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Schemata
zu Int. Privat- & Wirtschaftsrecht
Notizen
zu Art. 29 ROM I-VO
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