ROM I-VO Verordnung (EG) Nr. 593/2008
ROM I-VO
Verordnung (EG) Nr. 593/2008
Zivilrecht
Int. Privat- & Wirtschaftsrecht
Universelle Anwendung
Das nach dieser Verordnung bezeichnete Recht ist auch dann anzuwenden, wenn es nicht das Recht eines Mitgliedstaats ist.
Quelle: EURLEX
Import:
- Hier vorhandene Schemata / Notizen anzeigen
... durch Klicken auf das oder im Gesetzestext oder in der Übersichts-Spalte rechts. - Hier neue Schemata oder Notizen anlegen
... durch Klicken auf ein oder in der Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Schemata
zu Int. Privat- & Wirtschaftsrecht
Notizen
zu Art. 2 ROM I-VO
Keine Notizen vorhanden.