ROM I-VO
Verweise
in Art. 2 ROM I-VO

ROM I-VO  
Verordnung (EG) Nr. 593/2008

Zivilrecht

Int. Privat- & Wirtschaftsrecht

Universelle Anwendung
Das nach dieser Verordnung bezeichnete Recht ist auch dann anzuwenden, wenn es nicht das Recht eines Mitgliedstaats ist.


Quelle: EURLEX
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