PsychKG NRW Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten
PsychKG NRW
Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten
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Polizei- & Ordnungsrecht
Die Kosten der Hilfen für psychisch Kranke einschließlich der Untersuchung nach § 9 tragen die Kreise und kreisfreien Städte.
Quelle: Justizportal NRW
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