PsychKG NRW
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in § 30 PsychKG NRW

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Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten

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Polizei- & Ordnungsrecht

Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung. Oberste Aufsichtsbehörde ist das für das Gesundheit zuständige Ministerium.
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