PsychKG NRW Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten
PsychKG NRW
Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten
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Polizei- & Ordnungsrecht
Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung. Oberste Aufsichtsbehörde ist das für das Gesundheit zuständige Ministerium.
Quelle: Justizportal NRW
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