PStG Personenstandsgesetz
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Personenstandsgesetz
ZivilrechtBürgerliches Recht
Familienrecht
Zum Sterbeeintrag werden Folgebeurkundungen über Berichtigungen aufgenommen. Auf die Todeserklärung und die gerichtliche Feststellung der Todeszeit wird hingewiesen.
Quelle: BMJ
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