PStG Personenstandsgesetz
PStG
Personenstandsgesetz
ZivilrechtBürgerliches Recht
Familienrecht
Bei Zwillings- oder Mehrgeburten ist jede Geburt gesondert einzutragen. Die Eintragungen müssen erkennen lassen, in welcher Zeitfolge die Kinder geboren sind.
Quelle: BMJ
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