NotViKoV Verordnung über den Betrieb eines Videokommunikationssystems für notarielle Urkundstätigkeiten
NotViKoV
Verordnung über den Betrieb eines Videokommunikationssystems für notarielle Urkundstätigkeiten
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Recht der juristischen Berufe
Diese Verordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft.
Quelle: BMJ
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