NotAktVV Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse
NotAktVV
Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Recht der juristischen Berufe
Der Notar führt die folgenden Akten:
- 1.
- die Urkundensammlung,
- 2.
- die Erbvertragssammlung,
- 3.
- die elektronische Urkundensammlung,
- 4.
- die Sondersammlung,
- 5.
- die Nebenakten,
- 6.
- die Sammelakte für Wechsel- und Scheckproteste und
- 7.
- die Generalakte.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Recht der juristischen Berufe
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